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Die neue DIN 13169 Stand 2021 (DIN 13169:2021)

Rechtliche Einsortierung

Die neue DIN 13169 wird mit dem 01.11.2021 gültig. Bis dahin galt die DIN 13169 in der Version 2009.

Das Wichtigste zur neuen DIN 13169

Dieneue DIN 13169 (Erste Hilfe Material Verbandkasten E) beschreibt, welches Erste Hilfe Material in einen umgangssprachlich großen Verbandkasten oder Koffer gehört. Im Vergleich zu der DIN 13169 Version 2009 hat sich nur wenig geändert.

Welches Erste Hilfe Material ist neu in der neuen DIN 13169?

Kurz und kompakt zusammengefasst, was sich in der neuen DIN 13169 ändert. Vorab: Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen.

Änderung der Inhaltsmengen gemäß neuer DIN 13169

Die Mengen der Pflaster ändern sich in der neuen DIN 13169:

  • 24 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 16 Stück)
  • 12 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 8 Stück)
  • 24 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 16 Stück)

Neu hinzugekommen sind 8 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.

Zudem sind 4 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683) mit aufgenommen worden.

Auch nach der Einführung der neuen DIN 13169 gilt: Im großen Erste Hilfe Material nach DIN 13169 sind die Mengen doppelt so viel vorhanden wie im kleinen Erste Hilfe Material nach DIN 13157 (Ausnahme: Schere, Inhaltsliste und Erste Hilfe Broschüre, immer jeweils nur 1 x vorhanden).

Außenkennzeichnung:

Behälter, die nicht das exakte Maß von 350 mm x 255 mm x 100 mm aufweisen, mussten bislang zwei Aufdrucke vorweisen: Inhalt DIN 13169 und das weiße Erste Hilfe Kreuz auf grünem Untergrund. Nach der neuen DIN 13169 muss kein weißes Erste Hilfe Kreuz auf grünem Untergrund mehr aufgebracht werden. Aber es darf weiterhin angebracht werden.

Weitere Änderungen in der neuen DIN 13169

Es gibt noch weitere – jedoch für den Praxiseinsatz unwesentliche Änderungen: Behälter, die korrodieren können, müssen mit einem wirksamen Korrosionsschutz versehen werden. Dies war auch bislang der Fall, hieß in der Version 2009 jedoch Grundanstrich und Deckanstrich. In der alten DIN 13169:2009 gab es noch Verweise auf die BGI/GUV-I 503, dieser Verweis wurde nun in der neuen DIN 13169 auf die bereits seit einigen Jahren geltende DGUV Information 204-006 abgeändert. Die in der Erste-Hilfe-Ausrüstung befindlichen Einmalhandschuhe dürfen nun neben der Zertifizierung als medizinische Schutzhandschuhe (EN 455) auch alternativ als Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374) zertifiziert sein.

Sind Erste Hilfe Material, Verbandkästen und Erste Hilfe Koffer nach der Ratifizierung der neuen DIN 13169 nach der alten DIN 13169:2009 noch erlaubt?

JA! Wir haben das DIN-Institut gefragt: Es dürfen bisherige Behältnisse auch nach Veröffentlichung der Neuausgabe verwendet werden. Generell gilt: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.

Zukünftig von den Herstellern produziertes Erste Hilfe Material wird ab der Ratifizierung nach der neuen DIN 13169 gefertigt werden. Das bestehende im Markt befindliche Erste Hilfe Material nach DIN 13169:2009 kann dann aber immer noch gekauft, aufbewahrt und eingesetzt werden, ohne dass es zu rechtlichen Bedenken kommt.


Abgrenzung der DIN 13169 zur DIN 13157

Der normale Verbandkasten hat eine Inhaltsmenge gemäß DIN 13157. Der Inhalt eines Verbandkastens oder ein anderes Erste Hilfe Behältnisses gemäß DIN 13169 entspricht einfach ausgedrückt der doppelten Menge eines normalen Kastens in Bezug auf die Verbrauchsmaterialien. Bis zur Ratifizierung der neuen Version der DIN 13169 im November 2021 war die Version DIN 13169:2009 gültig, davor Version DIN 13169:1996.

Erste Hilfe Lexikon - DIN 13169

Historische Weiterentwicklung: Änderungen der Vorgänger-Version 2009 im Vergleich zur vorherigen Version von 1996

  • In der Norm wurde bislang (1996) nur auf den Einsatz in Betrieben und auf Baustellen hingewiesen. Nun (2009) wird auch explizit die Anwendung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder erwähnt.
  • Der Inhalt des Verbandskastens wurde angepasst: Kälte-Sofort-Kompressen, Verbandpäckchen und das Pflastersortiment wurden erweitert.
  • Im Zuge der turnusgemäßen Eignungsüberprüfung des Inhaltes wurde dieser etwas modifiziert: Kälte-Sofort-Kompressen, Verbandpäckchen und Pflastersortiment wurden ergänzt.
  • Verbandskästen, mit den Maßen 35 x 25,5 x 10 cm (L x B x H) tragen die Bezeichnung „Verbandkasten DIN 13169 - E“, andere Behälter die Bezeichnung „Inhalt DIN 13169“. Beides ist vom Gesetzgeber zur Anwendung freigegeben.
  • Neu ist, dass, neben dem bisherigen klassischen Verbandkasten auch weitere „geeignete“ Verbandmittelbehältnisse genutzt werden dürfen. Lediglich die gleichen Eigenschaften (Verschließbarkeit, Dichtigkeitsprüfung, Aufklappbarkeit, Bruchfestigkeit, keine scharfen Ecken…) müssen vorhanden sein.


Was beinhaltet ein Verbandskasten nach DIN 13169?

Der Inhalt unterscheidet sich lediglich in der Menge der Produkte, ist ansonsten mit dem Inhalt eines Verbandskastens nach DIN 13157 identisch. Der Inhalt war bislang insgesamt 127-teilig (Version DIN 13169:2009) und wird 167-teilig (Version DIN 13169:2021) und besteht aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Augenkompressen
  • Fingerverbände
  • Schere
  • Dreiecktücher
  • Heftpflaster
  • Verbandpäckchen
  • Wundschnellverbände
  • Einmalhandschuhe
  • Verbandtücher
  • Kälte-Sofortkompresse
  • Vliesstofftücher
  • Kompressen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erste Hilfe Broschüre
  • Fixierbinden
  • Pflasterstrips
  • Fingerkuppenverbände
  • Rettungsdecke
  • Folienbeutel
  • Feuchtücher
  • Gesichtsschutz-Masken

Wie lange ist ein Verbandskasten überhaupt haltbar?

Siegel helfen festzustellen, ob ein Behälter geöffnet wurde und ob dann dieser nicht mehr vollständig ist. Das Führen eines Unfallbuches (Verbandbuch) ist im gewerblichen Bereich Pflicht. Es sollte nah bei dem Verbandkasten aushängen, um Unfälle für die Berufsgenossenschaft zu dokumentieren. Nach der letzten Eintragung ist es 5 Jahre aufzubewahren. Eine deutliche Kennzeichnung rund um den Bereich des Verbandkastens hilft in Notfallsituationen:

Söhngen Verbandsbuch

Wie viele Verbandskästen werden wo benötigt?

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Kleiner Verbandskasten
(DIN 13157)
Größer Verbandskasten
(DIN 13169)
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50 1 -
51 - 300 - 1
301 -600 - 2
für je 300 weitere MA - 1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Institutionen 1 - 20 1 -
21 - 100 - 1
101 -200 - 2
für je 100 weitere MA - 1
Baustellen 1 - 10 1 -
11 - 50 - 1
51 - 100 - 2
für je weitere 50 MA - 1

Dies können Sie ganz einfach über den kostenlosen Online-Sicherheits-Check-Rechner vom erstehilfeshop.de ermitteln. Hier geben Sie einfach Ihre Betriebsart, die Mitarbeiteranzahl und die Anzahl der vorhandenen Koffer ein - und das Programm errechnet, ob Sie ausreichend ausgestattet sind.

Bild vom Sicherheitscheck für Erste Hilfe Koffer im Betrieb

Video


Hier wird in einem Video ein Söhngen Erste Hilfe Koffer nach DIN 13169 ausgepackt und es werden die Bestandteile gezeigt:

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